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Hörgeräte Report Hannover - Zuschuss der gesetzlichen und privaten Krankenkassen 2022 - 2023

Wieviel Zuschuss erhält man von einer gesetzlichen Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel 600,00€-650,00€ pro Hörgerät/Ohr. Dazu kommt gegebenenfalls noch ein maßgefertigtes Ohrstück, sowie eine Pauschale für Reparaturen für die nächsten 6 Jahre. Insgesamt erhalten Sie bei einer beidohrigen Hörgeräte-Versorgung ca. 1500€ Zuschuss der Krankenkassen.

Egal ob Sie bei der AOK Niedersachsen, Techniker, Barmer GEK oder BKK versichert sind- alle Krankenkassen haben Verträge, die Zuschüsse für Ihre Versicherten regeln.

Wichtig ist nur das Rezept des HNO-Arztes zur Hörsystemversorgung.

Die Hörwelt Misburg in Hannover hat Verträge mit allen gesetzlichen Krankenkassen. Auch beraten wir Sie gerne, was Sie für einen Zuschuss von der Krankenkasse erwarten können und machen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Was zahlen die privaten Krankenkassen wie Debeka, DKV, ARAG, etc.?

Bei den privaten Krankenkassen hängt es meist von dem gewählten Leistungsumfang des versicherten ab, was die Privatkassen zu Hörgeräten dazu zahlen. In der Regel zahlen sie 1500,00€ pro Hörgerät/Ohr. Bei einer beidohrigen Versorgung sind das 3000€ für beide Ohren. Meistens kann man den Zuschuss alle 5 Jahre neu erhalten. Wir in der Hörwelt Hannover- Misburg beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. 

Auch hier benötigen Sie ein Rezept vom HNO-Arzt.

Der Vorteil bei privaten Krankenkassen ist, dass Sie direkt in der “Komfort Klasse” einsteigen können. Dort gibt es beispielsweise schon Bluetooth-sowie Akku-Technologien, sowie die kleinsten Mini-Hörsysteme.

Sind die Kassengeräte gut?

Die Anforderungen an die aufzahlungsfreien Hörsysteme sind im Laufe der Jahre immer weiter gestiegen. Sie erhalten ein digitales Hörgerät, was über 6 Kanäle eingestellt werden kann. Dies ist wichtig, damit die vom Hören eingeschränkten Töne die optimale Verstärkung erhalten. Eine Störgeräuschreduzierung ist heutzutage, genauso wie eine Pfeifreduzierung, serienmäßig bei allen Hörsystemen.

Wie erhalte ich den Zuschuss für Hörgeräte?

Der Hals-Nasen-Ohren Arzt stellt bei ermittelter Schwerhörigkeit ein Rezept aus. Dieses nennt sich Muster 15 oder Verordnung für Hörsysteme.

Dabei gibt es einen sogenannten Indikationsbereich. Dies ist der Bereich, in dem bestimmte Messwerte liegen müssen, um einen Anspruch auf eine Hörgeräteversorgung zu haben.

Haben Sie eine Verordnung von Ihrem HNO-Arzt erhalten, so vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei uns.

Wir kümmern uns um alles Weitere, also auch die Abrechnung mit den Krankenkassen.

Quix 3 G4
Vitus + 312 T

Gibt es auch kleine Kassengeräte?

Bei uns erhalten Sie die kleinste Bauform schon ab 0€ Zuzahlung für gesetzlich Versicherte.

Wir haben das AudioService Quix 3 G4 als Im-Ohr-, sowie das Phonak Vitus + 312 T als Hinter-dem-Ohr-Gerät. Beide Geräte zählen zu den fast unsichtbaren Hörsystemen.

Diese Hörsysteme können mitunter mit einer Smartphone App gesteuert werden und/oder kommunizieren untereinander für einen Lautstärkeabgleich.

Bei sehr starken Hörverlusten muss aber manchmal ein größeres Gehäuse gewählt werden, um die beste akustische Übertragung zu gewährleisten.

Für die meisten Kunden, sind diese beiden Bauformen sehr gut geeignet.

Sind die Kassensysteme ausreichend für mich?

Das kommt auf viele Faktoren an. Entscheidend sind Ihre Wünsche an Ihr zukünftiges Hörsystem (z.B. Akku-Technologie, Bluetooth, Automatiken, Komfortmerkmale).

Aus diesem Grund ist es immer besser sich erst einmal unverbindlich von uns in Hannover beraten zu lassen und dann auch unterschiedliche Systeme auszuprobieren, da jedes Ohr anders ist.

Machen Sie deshalb gerne einen Termin bei der Hörwelt Hannover- Misburg aus. Wir beraten Sie gerne.

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