IHR HÖRSYSTEME SPEZIALIST IN HANNOVER

G-BA unterliegt vor Gericht - Patienten können entscheiden ob Sie das neue Hörsystem vom HNO-Arzt kontrollieren lassen

Was ist passiert?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen. Das heißt es beschließt Maßnahmen  der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.

Das G-BA wollte eine Verpflichtung der ohrenärztliche Abnahme und Kontrolle bei Hörgeräten vor der Abrechnung erwirken. 

Dies ist nun in zweiter Instanz beim Landessozialgericht abgelehnt worden.

Die Gründe hierfür sind vielseitig. Zum einen sind die Kosten für die Krankenkassen dafür sehr hoch, zum anderen ging aus einer Befragung des GKV-Spitzenverbandes hervor, dass über 90% der Hörgeräteträger zufrieden – sehr zufrieden mit Ihren Hörsystemen sind, was eine zusätzliche Kontrolle in den meisten Fällen unnötig macht.

Braucht man dann überhaupt nochmal zum HNO Arzt gehen?

Wir empfehlen allen unseren Kunden, mindestens vor der Versorgung mit einem neuen Hörsystem nochmal zum HNO-Arzt zu gehen. Dort können nochmal medizinische Fragen geklärt und der Gehörgang von Ohrenschmalz befreit werden.

So steht nichts einer Versorgung mit neuen Hörgeräten im Wege!

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