IHR HÖRSYSTEME SPEZIALIST IN HANNOVER

Zuschuss der gesetzlichen und privaten Krankenkassen

Wieviel Zuschuss erhält man von einer gesetzlichen Krankenkasse?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel 600,00€-650,00€ pro Hörgerät/Ohr. Dazu kommt gegebenenfalls noch ein maßgefertigtes Ohrstück, sowie eine Pauschale für Reparaturen für die nächsten 6 Jahre. Insgesamt erhalten Sie bei einer beidohrigen Hörgeräte-Versorgung ca. 1500€ Zuschuss der Krankenkassen.

Egal ob Sie bei der AOK, Techniker, Barmer GEK oder BKK versichert sind- alle Krankenkassen haben Verträge, die Zuschüsse für Ihre Versicherten regeln.

Wichtig ist nur das Rezept des HNO-Arztes zur Hörsystemversorgung.

Die Hörwelt Misburg hat Verträge mit allen gesetzlichen Krankenkassen.

Was zahlen die privaten Krankenkassen?

Die privaten Krankenkassen zahlen in der Regel 1500,00€ pro Hörgerät/Ohr. Auch hier benötigen Sie ein Rezept vom HNO-Arzt.

Der Vorteil bei privaten Krankenkassen ist, dass Sie direkt in der “Komfort Klasse” einsteigen können. Dort gibt es beispielsweise schon Bluetooth-sowie Akku-Technologien.

Sind die Kassengeräte gut?

Die Anforderungen an die aufzahlungsfreien Hörsysteme sind im Laufe der Jahre immer weiter gestiegen. Sie erhalten ein digitales Hörgerät, was über 6 Kanäle eingestellt werden kann. Dies ist wichtig, damit die vom Hören eingeschränkten Töne die optimale Verstärkung erhalten. Eine Störgeräuschreduzierung ist heutzutage, genauso wie eine Pfeifreduzierung, serienmäßig bei allen Hörsystemen.

Wie erhalte ich den Zuschuss für Hörgeräte?

Der Hals-Nasen-Ohren Arzt stellt bei ermittelter Schwerhörigkeit ein Rezept aus. Dieses nennt sich Muster 15 oder Verordnung für Hörsysteme.

Dabei gibt es einen sogenannten Indikationsbereich. Dies ist der Bereich, in dem bestimmte Messwerte liegen müssen, um einen Anspruch auf eine Hörgeräteversorgung zu haben.

Haben Sie eine Verordnung von Ihrem HNO-Arzt erhalten, so vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei uns.                    Wir kümmern uns um alles Weitere, also auch die Abrechnung mit den Krankenkassen.

Quix 3 G4
Vitus + 312 T

Gibt es auch kleine Kassengeräte?

Bei uns erhalten Sie die kleinste Bauform schon ab 0€ Zuzahlung.                                                                                    Wir haben das AudioService Quix 3 G4 als Im-Ohr-, sowie das Phonak Vitus + 312 T als Hinter-dem-Ohr-Gerät. Beide Geräte zählen zu den fast unsichtbaren Hörsystemen.

Teilweise muss aber bei sehr starken Hörverlusten ein größeres Gehäuse gewählt werden, um die beste akustische Übertragung zu gewährleisten.

Sind die Kassensysteme ausreichend für mich?

Das kommt auf viele Faktoren an. Entscheidend sind Ihre Wünsche an Ihr zukünftiges Hörsystem (z.B. Akku-Technologie, Bluetooth, Automatiken, Komfortmerkmale).

Aus diesem Grund ist es immer besser sich erst einmal unverbindlich beraten zu lassen und dann auch unterschiedliche Systeme auszuprobieren, da jedes Ohr anders ist.

Machen Sie deshalb gerne einen Termin bei uns aus! Wir beraten Sie gerne.

Termin jetzt buchen!
Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner